Verteilung der Asylbewerber
Ein Asylsuchender wird einer bestimmten Ersthilfe-Einrichtung zugeordnet. Diese "Verteilung" stützt sich auf mehrere Kriterien und wird mit Hilfe des Systems "EASY" (Erstverteilung von Asylbegehrenden) ermittelt.
"Verteilung" bedeutet, dass Asylsuchende nach bestimmten Kriterien einer Erstaufnahme-Einrichtung zugeordnet werden, die für sie zuständig ist. Bevor die Verteilung beginnen kann, muss sich der Ausländer als asylsuchend melden. Hierzu bestehen zwei Wege.
Asylgesuch an der Grenze oder im Inland
Dabei ist die erste Möglichkeit, dass sich ein Ausländer während der Einreise als asylsuchend meldet. Hierzu wendet er sich an die Grenzbehörde, die ihn dann an die nächstgelegene Erstaufnahme-Einrichtung weiterleitet. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Einreise verweigert werden muss, etwa weil er aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist. Die zweite Möglichkeit ist, dass sich ein Ausländer erst im Inland als asylsuchend zu erkennen gibt. Er wird dann ebenfalls an die nächstgelegene Erstaufnahme-Einrichtung verwiesen.
Verteilungssystem "EASY"
Im nächsten Schritt findet die "Verteilung" statt, das Zuordnen zur zuständigen Erstaufnahme-Einrichtung. Diese wird mit Hilfe des Systems "EASY" ermittelt, das die Verteilung bundesweit verwaltet. Sofern sich der Asylsuchende nicht bereits in der zuständigen Einrichtung befindet, muss er sich zu derjenigen begeben, die ihm zugeteilt wird. In der Außenstelle des Bundesamtes, die dieser Erstaufnahme-Einrichtung zugeordnet ist, stellt er dann seinen Asylantrag.
"Königsteiner Schlüssel"
Die Zuteilung zu einer Erstaufnahme-Einrichtungen hängt zum einen ab von deren aktuellen Kapazitäten. Daneben spielt auch eine Rolle, in welcher Außenstelle des Bundesamtes das Heimatland des Asylsuchenden bearbeitet wird, denn nicht jede Außenstelle bearbeitet jedes Herkunftsland. Zudem bestehen Aufnahmequoten für die einzelnen Bundesländer. Diese legen fest, welchen Anteil der Asylbewerber jedes Bundesland aufnehmen muss und werden nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel" festgesetzt. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet.
Die Verteilungsquoten fallen für 2015 wie folgt aus:
Bundesland |
Quote |
Baden-Württemberg |
12,97496% |
Bayern |
15,33048% |
Berlin |
5,04557% |
Brandenburg |
3,08092% |
Bremen |
0,94097% |
Hamburg |
2,52738% |
Hessen |
7,31557% |
Mecklenburg-Vorpommern |
2,04165% |
Niedersachsen |
9,35696% |
Nordrhein-Westfalen |
21,24052% |
Rheinland-Pfalz |
4,83472% |
Saarland |
1,21566% |
Sachsen |
5,10067% |
Sachsen-Anhalt |
2,85771% |
Schleswig-Holstein |
3,38791% |
Thüringen |
2,74835% |
Verteilung der Asylbewerber 2015 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Datum 01.01.2015