Informationen zum Thema Flüchtlinge und Asylsuchende
Warum flüchten Menschen aus ihrer Heimat?
Die Gründe für Flucht sind vielfältig:
Sie fliehen vor Not, Gewalt, Folter und Unterdrückung.
Jedes Schicksal ist anders und doch haben sie alle eines gemeinsam:
Sie haben viel – manchmal alles – aufgeben müssen.
Sie sind gekommen in der Hoffnung auf Schutz, einer neuen Heimat und einer Perspektive für sich und ihre Familien.
Arten der Unterbringung:
Erstaufnahmeeinrichtungen
Flüchtlinge werden nach ihrer Ankunft für sechs Wochen, maximal jedoch für 3 Monate, in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) untergebracht. Dort besteht in der Regel eine Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), welches die Asylanträge bearbeitet. Die Erstaufnahmeeinrichtungen werden in Bayern von der jeweiligen Bezirksregierung betrieben.
Die bayerischen EAEs befinden sich derzeit in München (Oberbayern) und Zirndorf (Mittelfranken). Seit die Asylbewerberzahlen steigen, sind diese chronisch überfüllt. Erst ab Januar 2015 sollen nun weitere EAEs für Entlastung sorgen. Sie entstehen in Deggendorf (Niederbayern), Regensburg (Oberpfalz), Bayreuth (Oberfranken), Schweinfurt (Unterfranken) und Augsburg (Schwaben).
Gemeinschaftsunterkünfte
Nach der Zeit in der EAE werden Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften in ganz Bayern untergebracht. Auch für diese sind die Bezirksregierungen zuständig. Solche Flüchtlingslager sind oftmals ehemalige Gasthöfe, ausgediente Kasernen, frühere Gewerbegebäude, Container- und Holzbaracken. Dort leben 60 bis 500 Personen auf engstem Raum. Bei einer individuellen Wohnfläche von sieben Quadratmetern pro Person leben Flüchtlinge in Mehrbettzimmern mit bis zu sechs Personen, teilen sich mit bis zu 50 Personen Küchen und Bäder und haben keinerlei Privatsphäre.
Das Leben in diesen Lagern wird von Flüchtlingen als extrem zermürbend empfunden. Sind sie anfangs noch froh, wenigstens ein Dach über dem Kopf zu haben und in Sicherheit zu sein, so wird die Lagerunterbringung mehr und mehr zur Belastung. Viele Flüchtlinge ertragen den tristen Alltag nicht und werden psychisch krank.
Dezentrale Unterkünfte
Während Gemeinschaftsunterkünfte Einrichtungen der Bezirksregierungen sind, werden dezentrale Unterkünfte von den Landkreisen und kreisfreien Städten betrieben. Das bayerische Aufnahmegesetz sieht zwar eine Unterbringung durch die Bezirksregierungen vor. Seit die Flüchtlingszahlen steigen, bestehen aber nicht mehr genügend Plätze in Gemeinschaftsunterkünften. Daher werden derzeit die Landkreise und kreisfreien Städte in die Pflicht genommen. Sie mieten Pensionen, Wohnungen und leerstehende Gebäude als dezentrale Unterkünfte an.
Abschiebung über Dublin III und Kirchenasyl
Das Thema Abschiebung und der Schutz durch Kirchenasyl ist ein akutes Thema bei den Menschen, die im Landkreis untergekommen sind. Die Abschiebung sind meist durch das sog. Dublin-III-Abkommen begründet, das besagt, dass die Flüchtlinge in dem Land ein Asylverfahren erhalten, in dem sie als erstes eines beantragen bzw. zuerst europäischen Boden betreten. Dies geschieht in der Praxis durch das Abnehmen des Fingerabdrucks, was wiederum immer wieder unter Zwang geschieht. Für das Dublinverfahren gibt es verschiedene Fristen, die von den beteiligten Ländern eingehalten werden müssen. Ganz knapp und nicht völlig umfassend erklärt:
Wenn ein Flüchtling einen Asylantrag in Deutschland stellt, wird geprüft, ob er in einem anderen europäischen Staat bereits erfasst wurde (häufig Italien, Ungarn, Bulgarien). Wird innerhalb von 6 Monaten kein Fingerabdruck gefunden/gemeldet bekommt der Betreffende ein Asylverfahren in Deutschland. Meldet ein Land eine Übereinstimmung, hat es wieder 6 Monate Zeit den Flüchtling zurückzufordern, bzw. Deutschland hat 6 Monate Zeit den Menschen in das anfordernde Land zurückzubringen. Verstreicht die Frist, gibt es wieder ein ganz normales Asylverfahren in Deutschland.
In Ländern wie Ungarn und Bulgarien erwartet die Menschen dort entweder Gefängnis oder die Obdachlosigkeit.Nach Klagen, Petitionen und Härtefallkommission ist Kirchenasyl das letzte Mittel, um die Menschen zu schützen. Kurz gesagt ermöglicht es im Moment noch die Fristen zu überbrücken und den Flüchtlingen danach ein Asylverfahren in Deutschland zu ermöglichen. Bei all den Fristen und Bearbeitungen in den verschiedenen Ämter ist es oft so, dass in jedem Amt, bei jedem Polizisten oder vor jedem Gericht anders entschieden wird. z.B. erzählen Flüchtlinge, dass ihnen Polizisten in den benannten Ländern geraten haben ihren Finger nicht fest auf das Gerät zu drücken).
Zahlen und Fakten
Verteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer
Hauptherkunftsländer der Asylbewerber im Januar 2015
Entwicklung Asylbewerberzahlen seit 1953
Weitere Webseiten zum Thema Flüchtlinge und Asylsuchende
Bayerischer Flüchtlignsrat:
Asyl- und Flüchtlingsberatung des Diakonischen Werks Altdorf/Hersbruck/Neumarkt:
Versicherungen für Flüchtlinge:
https://ergodirekt.de/de/ratgeber/fluechtlinge.html
Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft
Asyl in der Kirche e.V.
Kirche Zum Heiligen Kreuz
Zossener Str. 65, 10961 Berlin
Fone: +49-30-25 89 88 91
Fax: +49-30-69 04 10 18
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
homepage: www.kirchenasyl.de
ProAsyl
Postfach 160624
60069 Frankfurt
Telefon: +49 69 / 23 06 88
Telefax: +49 69 / 23 06 50
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
homepage: www.proasyl.de
Interessante Berichte
Handy als notwendiger Fluchthelfer
http://www.nordbayern.de/politik/handys-als-notwendige-flucht-helfer-1.4591784